Mitgliederinfos

Biotonnen

Im Winter fällt weniger Bioabfall (vor allem Gartenabfälle) an als in der warmen Jahreszeit. Daher ändert sich das Intervall der Entleerungen saisonal:

Während der warmen Jahreszeit: 1 Mal pro Woche (Freitag)

Während der Wintermonate: alle 14 Tage siehe Entleertage

Für die Biotonne geeignet

  • Aus dem Garten: Rasenschnitt, Laub, Baum- und Strauchschnitt, Ernterückstände, Stauden, Fallobst, Wasserpflanzen
  • Aus Küche und Haus: ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle, Pflanzen mit geringen Mengen anhaftender Blumenerde im Wurzelbereich, alte Brotreste, Tee- und Kaffeesud
  • Grundsätzlich gilt: Nur jene Abfälle gehören in die Biotonne, die auch auf den Komposthaufen gegeben werden.
  • Christbäume
  • Biogene Abfälle bitte ohne Plastiksackerl in die Biotonne werfen. Das gilt, wenn möglich, auch für Müllsackerl aus „Bio-Plastik“.

Nicht geeignet für die Biotonne

  • Restmüll: Fleisch, Knochen, Eier, Milchprodukte, Speisereste, Verbundmaterialien (z. B. Windeln), Staubsaugerinhalte, Katzenstreu, gewürztes und/oder gekochtes Obst und Gemüse
  • Gelbe Tonne oder Gelber Sack: Verpackungen und Plastiksackerl - auch Bio-Plastiksackerl oder andere Bio-Plastik-Verpackungen
  • Alle anderen Altstoffe, wie beispielsweise Weiß- und Buntglas, Altmetalle, Plastikflaschen, Papier und Kartonagen, Textilien et cetera gehören in die Altstoffsammlung beziehungsweise zum Mistplatz.
  • Erde, große Mengen Grünschnitt, Wurzelstöcke, Äste mit Durchmesser über 20 Zentimeter gehören auf den Mistplatz (bis zu zwei Kubikmeter pro Anlieferung).
  • Lackiertes oder beschichtetes Holz wird ebenfalls auf den Mistplätzen gesammelt.
  • Altöle, Speiseölreste, Batterien, Chemikalien aller Art, Lacke, Farbreste und Medikamente gehören in die Problemstoffsammlung.

Parkplatzordnung (PPO)

Die Benutzung von vereinseigenen Parkplätzen ist nur unter Einhaltung der nachfolgenden Regelung gestattet. Sie gilt für allgemeine Parkflächen sowie fix vergebenen Stellflächen und Carports gleichermaßen.

  1. Das Parken bzw. Abstellen von PKW ist nur mit einer aktuell gültigen Parkberechtigungskarte, welche hinter der Windschutzscheibe, gut lesbar, zu platzieren ist, gestattet. Es darf pro Parzelle nur ein Fahrzeug in den Anlagen geparkt werden.
  2. Die Parkberechtigungskarte gilt nur für Stellflächen jener Anlagen/Gruppen, für die die Berechtigung ausgestellt ist.
  3. Mieter/Eigentümer von Stellplätzen oder Carports dürfen das Fahrzeug nur auf dem im Vertrag oder in der Vereinbarung angeführten Platz abstellen.
  4. Das Parken bzw. Abstellen eines Fahrzeuges ist nur mit einer ordnungsgemäß angebrachten gültigen Begutachtungsplakette (§57a KFG 1967) erlaubt.
  5. Das Parken bzw. Abstellen eines Fahrzeuges ohne ordnungsgemäß angebrachte amtlich zugelassene Kennzeichentafel ist nicht zulässig.
  6. Ein Abstellen von Anhängern, Booten, Wohnmobilen etc. ist nicht zulässig.
  7. Eine Weitergabe der Parkberechtigung an Dritte ist ausnahmslos untersagt.
  8. Fahrzeuge, die Lieferungen oder Abholungen durchführen, dürfen ohne Anbringung einer Parkberechtigung zum Zwecke der Lade- bzw. Entladetätigkeit halten.
  9. Im Bedarfsfall und über Aufforderung der Vereinsleitung durch Aushang im Schaukasten sind die Fahrzeuge von allgemeinen und vermieteten Stellflächen sowie Carports zu entfernen.
  10. Ein Zuwiderhandeln gegen die PPO stellt eine Besitzstörung dar.
Ausnahmen zur PPO gelten nur mit schriftlicher Zustimmung der Vereinsleitung.

Wir weisen darauf hin, dass bei Zuwiderhandlung der PPO die kostenpflichtige Entfernung des Fahrzeuges veranlasst, die Parkberechtigung entzogen oder eine neue nicht mehr ausgefolgt, und bei vermieteten Stellplätzen oder Carports die Kündigung ausgesprochen werden kann.

Gemäß Versammlungsbeschluss ist die Vereinsleitung ermächtigt, ohne Vorankündigung, gegen den Fahrzeughalter oder dessen Verfügungsberechtigte, die der obgenannten Regelung zuwider handeln, eine Besitzstörungsklage einzubringen.

Sauberkeit der Müllsammelstellen

Wir ersuchen unsere Mitglieder folgende Richtlinien einzuhalten:

  • Bitte trennen Sie Ihren Müll.
  • Werfen Sie Ihren Abfall immer nur in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter.
  • Sollten die Behälter bereits voll sein, stopfen Sie bitte nicht noch etwas zusätzlich hinein und lagern Sie Müll auf keinen Fall neben den Containern ab.
  • Sperrmüll gehört in jedem Fall auf den Mistplatz der MA 48 (z.B. Mistplatz Stammersdorf: 21., Nikolsburger Gasse 12)

Ein sauberes Umfeld bei den Sammelcontainern ist sicher im Sinne der Gemeinschaft und trägt zum allgemeinen Wohlbefinden bei. Sie vermeiden dadurch die Verbreitung von Ungeziefer, insbesondere auch die Anziehung von Ratten.

Weiters rufen wir in Erinnerung, dass die Restmüll-Tonnen, sowie die Bio-Tonnen frühestens einen Tag vor der Entleerung durch die MA 48 auf den Sammelplätzen abgestellt werden dürfen.

Ruhebestimmungen

Die Ruhensbestimmungen gelten für alle Anlagen wie folgt:

15. April bis 15. Oktober

Montag bis Freitag von 12:00 bis 14:00 Uhr
Samstag ab 12:00 Uhr
Sonntag ganztägig

Während der Ruhezeiten ist jede lärmende Tätigkeit untersagt, nicht nur Geräte oder Maschinen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher), sondern auch die Benützung von handbetriebenen und elektrischen Gartengeräten.

Wir bitten um Einhaltung!

Baukaution

Zur Befriedigung allfälliger Schadenersatzforderungen des Kleingartenvereines an den Bauherrn, entstanden durch das Bauvorhaben „Neubau oder Umbau eines Kleingartenhauses oder Kleingartenwohnhauses“ ist beim KGV bei Vorlage der einreichfähigen Baupläne, die vom Verein zu unterfertigen sind, eine Kaution zu hinterlegen.
Die Kaution dient der Befriedigung allfälliger Schadenersatzforderungen des KGV an den Bauherrn, die durch den Verkehr und den Einsatz von Baumaschinen und Baufahrzeugen, aber auch durch das Baugeschehen selbst (etwa durch fehlende oder mangelhafte Baugrubenabsicherung) an den Einrichtungen des KGV (aber auch an Einrichtungen einzelner Mitglieder), beispielsweise an der Infrastruktur (z.B. Wege, Zäune, Leitungen), entstehen.

Einbahnregelung

Die Einbahnregelung für Pkw in der Anlage A, Weg 4 ist im folgendem Zeitraum aufgehoben:

Montag bis Freitag von 06:00 bis 08:00 Uhr

Die Einbahnregelung ist für Lkw generell aufgehoben.

Wir weisen darauf hin, dass auf Weg 4 die Höchstgeschwindigkeit bei 10 km/h liegt und diese Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Fahrzeuge und in alle Richtungen gilt.

Vereinsstatuten

Unsere aktuellen Vereinsstatuten (Satzungen) können Sie hier einsehen oder herunterladen.

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Gartenordnung

Unsere aktuelle Gartenordnung können Sie hier einsehen oder herunterladen.

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Leolade-Treff

Nach der Renovierung erstrahlt unser LeoLade-Treff im neuen Glanz.

Wollen Sie im kleinen Kreis bis ca. 20 Personen Geburtstag, Partys, Kinderpartys o.ä. feiern? Der LeoLade-Treff im Vereinshaus steht allen Mitgliedern des Kleingartenvereines Leopoldau-Ladestelle für einen Unkostenbeitrag von € 35,– pro Tag zur Verfügung.

Anmeldung zu den Öffnungszeiten im LeoLade-Treff bei unserem Schutzhausverwalter Hrn. Michael Fleischhacker unter der Telefonnummer 0676 488 84 14.

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Hunde in den Anlagen

Hunde müssen auf den Wegen und Plätzen unserer Anlagen, gemäß dem Wiener Tierhaltegesetz, entweder mit einem Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

Etwaige Hinterlassenschaffen sind vom jeweiligen Tierhalter unaufgefordert und sofort zu entfernen. Dies gilt ebenso für Hunde von Besuchern und Gästen, andernfalls erfolgt eine Meldung bei der MA 58.

Katzen in den Anlagen

Auch wenn sich nicht jeder über den Besuch (und der Hinterlassenschaft) der Nachbarskatze im eigenen Garten freut, es ist gesetzlich erlaubt, Katzen Freilauf zu gewähren. Dabei muss aber beachtet werden, dass Freilaufkatzen aufgrund des Tierschutzgesetzes kastriert sein müssen, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Außerdem empfiehlt es sich, die Katzen chippen und registrieren zu lassen, da diese Maßnahme das Wiederfinden entlaufener Tiere enorm erleichtert.

Auch wenn Katzen gerne die Freiheit genießen, sollten ihre Besitzer die Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen. Das bedeutet, sicherzustellen, dass die Katzen regelmäßig ihre Geschäfte in ihrem eigenen Garten erledigen und nicht in fremde Gärten eindringen. Eine Möglichkeit, das Problem zu lösen, ist das Einrichten einer Katzentoilette im eigenen Garten. Katzen sind in der Regel bereit, eine solche Toilette zu benutzen, wenn sie richtig platziert und sauber gehalten wird.

Falls Sie frisch ausgeflogene Jungvögel oder stark warnende Altvögel bemerken, lassen Sie Ihre Katze nach Möglichkeit für ein paar Tage nicht nach draußen.

Radfahren in den Anlagen

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Fahren von Fahrrädern, E-Scootern oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln auf den Wegen und Zwischenwegen grundsätzlich untersagt ist. Es gibt jedoch Ausnahmen: In Anlage A der Weg 4 sowie in Anlage B die Wege 1 und 2.

Defibrillatoren retten Leben!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir einen lebensrettenden Defibrillator (kurz „Defi“) in unserer Anlage A am Weg 5 beim Eingangsbereich zur Vereinskanzlei installiert haben.

Jeder kann den Defi bedienen, da er Sprachanweisungen gibt und alle notwendigen Schritte akustisch erklärt. Unser Defibrillator ist öffentlich zugänglich und leicht erreichbar, um im Notfall Leben zu retten.

Wir hoffen, dass das Gerät niemals benötigt wird, aber es beruhigt zu wissen, dass wir im Ernstfall gut vorbereitet sind.

Wasserabsperrpläne

Für Wartungs- und Bauarbeiten ist es wichtig zu wissen, wo die Absperrventile für die Hauptwasserleitungen liegen. Auf den Plänen zum Download finden Sie die Standorte in den Anlagen A und B.

LeoLade-TreffPlan Hauptwasserleitung
Anlage A

Download
LeoLade-TreffPlan Hauptwasserleitung
Anlage B

Download

Die Anmeldeliste für den Erwerb einer Gartenparzelle ist seit 2016 geschlossen.